Hilfe nach einem Terroranschlag

Im Falle eines Terroranschlags haben Sie ein Recht auf Unterstützung – egal ob Sie Opfer, Angehörige*r, Zeug*in oder Ersthelfer*in sind.

In Berlin gibt es die Zentrale Anlaufstelle für Betroffene von Terroranschlägen und Großschadensereignissen und deren Angehörige. Die Ansprechpersonen der Zentralen Anlaufstelle informieren Betroffene über Möglichkeiten der Unterstützung und stellen Kontakt zu den zuständigen Behörden und Beratungsstellen her. Sie sind dauerhaft für Sie ansprechbar, auch wenn das Ereignis schon Jahre zurück liegt oder außerhalb von Berlin geschehen ist.

Für deutsche Staatsbürger*innen, die im Ausland Opfer eines Terroranschlages wurden, bietet das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe spezielle Unterstützung an.

Betroffene können Sich auch direkt an eine Opferhilfeeinrichtung wenden: Berliner Opferhilfeeinrichtungen und Beratungsstellen.
Die Beratungsstellen bieten kostenlose, vertrauliche und professionelle Unterstützung, Begleitung und Vermittlung an weitere Hilfseinrichtungen. Sie helfen auch bei der Beantragung von Entschädigungsleistungen.

Die Traumaambulanzen in Berlin bieten in Kooperation mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) psychotherapeutische Unterstützung für Menschen, die Opfer einer Gewalttat geworden sind und in der Folge psychische Belastungen erleben. Sie können sich zur Terminvereinbarung direkt an einen der Standorte wenden. Die Kosten für zunächst fünf Gespräche werden vom Land Berlin übernommen.

Für Kinder und Jugendliche steht folgende Einrichtung zur Verfügung:

Klinik für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters der Charité
Traumaambulanz für Kinder und Jugendliche
Telefon: +49 30 450 516 100
Webseite: https://kinderschutz.charite.de/traumaambulanz/

In diesem Informationsblatt finden Sie einen Überblick über deutschlandweite Hilfsmöglichkeiten und Anlaufstellen.

Opfer terroristischer Straftaten und auch Opfer extremistischer Übergriffe können beim Bundesamt für Justiz eine sogenannte Härteleistung beantragen. Es handelt sich dabei um finanzielle Mittel bzw. Hilfen, die Betroffenen möglichst kurzfristig und auf direktem Wege zukommen sollen.

Entschädigungen für Opfer einer Straftat

Hier finden Sie mehr Infos zu Entschädigungsleistungen

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