Gewaltschutzambulanz der Charité
Die Gewaltschutzambulanz bietet eine rechtsmedizinische Dokumentation von sichtbaren Verletzungen nach körperlicher Gewalt an.
Bei der rechtsmedizinischen Untersuchung werden vorhandene Verletzungen rechtsmedizinisch untersucht und fotografisch dokumentiert. Dabei wird festgehalten, welche Verletzungen zum Zeitpunkt der Untersuchung feststellbar sind und wie sie sich darstellen.
Die Untersuchung dient in erster Linie der objektiven Dokumentation der festgestellten körperlichen Befunde. Eine medizinische Behandlung findet in der Gewaltschutzambulanz grundsätzlich nicht statt.
Die Dokumentation umfasst einen schriftlichen Bericht und eine fotografische Dokumentation. Sie kann zu einem späteren Zeitpunkt in einem Gerichtsverfahren als Beweismittel verwendet werden.
Sie entscheiden selbst, ob, wann und wie Sie die Dokumentation verwenden möchten. Das Angebot ist kostenlos und kann auch ohne polizeiliche Anzeige in Anspruch genommen werden.
Die Mitarbeitenden der Gewaltschutzambulanz unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Diese gilt auch gegenüber der Polizei und den Gerichten.
Bitte vereinbaren Sie unbedingt vorab telefonisch einen Termin
Telefon: +49 30 450 570 270 (Mo - Fr: 08:30 - 15:00 Uhr)
Adresse: Birkenstraße 62 (Haus N), 10559 Berlin-Moabit
E-Mail: gewaltschutzambulanz(at)charite.de
Webseite: Gewaltschutzambulanz | Angebot
Fax: +49 30 450 7 570 270
Die Gewaltschutzambulanz ist nicht für die medizinische Behandlung von Verletzungen zuständig.
Bei akuten Verletzungen oder Schmerzen wenden Sie sich bitte an eine hausärztliche Praxis oder eine Rettungsstelle.
Die Gewaltschutzambulanz kann keine Überweisungen, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen oder Rezepte ausstellen.
Eine DNA-Spurensicherung oder gynäkologische Untersuchung nach Vergewaltigung erfolgt nicht in der Gewaltschutzambulanz.
Wenn Sie eine DNA-Spurensicherung wünschen, wenden Sie sich bitte an die nächstgelegene Polizeidirektion.
Wünschen Sie eine Vertrauliche Spurensicherung (DNA-Spurensicherung ohne vorangegangene polizeiliche Anzeige), kontaktieren Sie uns bitte telefonisch zu unseren Öffnungszeiten. Wir beraten und unterstützen Sie dahingehend.
Weitere Informationen zur medizinischen Versorgung finden Sie hier.
Eine rechtsmedizinische Dokumentation ist möglich, wenn Verletzungen äußerlich sichtbar sind. Dazu gehören beispielsweise blaue Flecken, Kratzer oder Bisswunden.
Eine Dokumentation kann unter anderem nach folgenden Gewalterfahrungen erfolgen:
- häusliche Gewalt
- Kindesmisshandlung (die Vorstellung erfolgt i.d.R. über das Jugendamt)
- interpersonelle Gewalt
- Gewalt im Dienst
- sexualisierte Gewalt, sofern sichtbare äußere Verletzungen vorliegen
! Wichtig:
Eine DNA-Spurensicherung erfolgt nicht in den Räumlichkeiten der Gewaltschutzambulanz.
Bereits abgeheilte Verletzungen, beispielsweise Narbengewebe, können nur eingeschränkt dokumentiert werden. Bitte sprechen Sie dies bereits bei der Terminvereinbarung an.
Nicht sichtbare oder innere Verletzungen können in der Gewaltschutzambulanz nicht rechtsmedizinisch dokumentiert werden. Wenden Sie sich hierfür bitte an eine geeignete medizinische oder fachliche Stelle.
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin unter 030 450 570 270.
Bitte bringen Sie zum Termin mit:
Bringen Sie zu Ihrem Termin bitte einen Personalausweis, Reisepass oder ein anderes Ausweisdokument mit Lichtbild mit.
Falls vorhanden, können Sie ärztliche Befunde oder die polizeiliche Anzeige mitbringen.
Sprache:
Die Mitarbeitenden der Gewaltschutzambulanz sprechen Deutsch und Englisch.
Wenn Sie eine Sprachmittlung benötigen, bringen Sie bitte eine geeignete Person zur Übersetzung mit. Diese Person muss mindestens 18 Jahre alt sein.
Bei häuslicher Gewalt wird davon abgeraten, die eigenen Kinder zur Übersetzung mitzubringen.
Die Gewaltschutzambulanz kann selbst keine Sprachmittlung anbieten.
Sie an der Eingangstür abgeholt und zu den Räumlichkeiten begleitet.
Es werden Ihre Personalien aufgenommen.
Zu Beginn der Untersuchung wird Ihnen der Ablauf der Untersuchung erläutert.
Alle Untersuchungsschritte werden mit Ihnen besprochen. Nichts geschieht ohne Ihr ausdrückliches Einverständnis.
Dann schildern Sie gegenüber einer Ärztin/einem Arzt Ihre Situation.
Die Mitarbeitenden der Gewaltschutzambulanz unterliegen gemäß § 203 StGB der ärztlichen Schweigepflicht. Diese gilt auch gegenüber der Polizei und den Gerichten.
Anschließend werden Ihre sichtbaren Verletzungen schriftlich und fotografisch dokumentiert.
Die Dokumentation erhalten Sie im Nachgang und nicht direkt bei dem Termin.
Ob, wann und wie Sie die rechtsmedizinische Dokumentation verwenden, entscheiden allein Sie. Die Dokumentation kann beispielsweise als Grundlage für die strafrechtliche Verfolgung dienen, wenn Sie eine Anzeige bei der Polizei erstatten möchten.
Das Care- und Case Management der Gewaltschutzambulanz kann Sie außerdem bei der Suche nach einer geeigneten Beratungsstelle unterstützen.
Eine Beratung kann auf Wunsch auch vor Ort stattfinden.
Während der Öffnungszeiten der Gewaltschutzambulanz ist eine Beratung durch Mitarbeitende der Beratungsstelle der Opferhilfe Berlin e. V. möglich.
Im Anschluss an Ihre rechtsmedizinische Untersuchung können Sie eine vertrauliche und kostenlose Erstberatung erhalten.
Die Beratung findet in einem Beratungsraum innerhalb der Gewaltschutzambulanz statt. Sie müssen dafür die Räumlichkeiten nicht wechseln.
Wenn Sie eine Inhouse-Beratung wünschen, teilen Sie dies bitte bereits bei der telefonischen Terminvereinbarung mit.
Zu Beginn Ihres Termins werden Sie nochmals darauf angesprochen.
Wenn Sie die Gewaltschutzambulanz nicht aufsuchen können, kann Sie auf Wunsch auch eine Beratungsperson der Opferhilfe Berlin bei Ihnen vor Ort aufsuchen.